Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Ausbildungsangeboten der HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH

Präambel:

Nachfolgende Bedingungen gelten für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungslehrgängen, überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen und Zusatzqualifikationen der HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH, Kompetenzzentrum für Aus- und Weiterbildung des Kfz-Gewerbes Sachsen.

1.    Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder in Textform unter Angabe des vollen Namens, der Wohnanschrift und der Kursbezeichnung erfolgen.

Sofern für die Teilnahme an einem Lehrgang eine persönliche Qualifikation oder Aufnahmeprüfung erforderlich ist oder für die Zulassung zu Prüfungen besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist dieses im Kursprogramm vermerkt.

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Ausbildungsvereinbarung kommt mit der Einladung zum Lehrgang, ca. vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, zustande.

Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.    Lehrgangskosten
Die Lehrgangskosten werden insgesamt mit Rechnungslegung fällig und sind innerhalb der genannten Zahlungsziele zu entrichten. Eine Förderung des Kurses oder des Teilnehmers aus Drittmitteln wird berücksichtigt. Ratenzahlungen sind nach entsprechender Prüfung und Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich.

3.    Vertragsbeendigung
Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung kann sich der Teilnehmer nur unter folgenden Bedingungen vom Vertrag lösen. Beendigung bei

  • bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Kündigungserklärung in Textform ohne Erhebung von Lehrgangskosten. Danach werden durch Kündigungserklärung in Textform vor Lehrgangsbeginn 10 % der Lehrgangskosten erhoben, mindestens aber die in den Lehrgangskosten enthaltene Verwaltungsgebühr von 100,00 €.
    Bei Kündigung oder Nichterscheinen am bzw. ab dem Tag des Lehrgangsbeginns werden die vollen Lehrgangskosten fällig.
     

Der Teilnehmer kann jeweils bis Lehrgangsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen bzw. verbindlich anmelden.

Bei nachgewiesener Verhinderung durch Krankheit oder sonst vom Teilnehmer nicht verschuldete Verhinderung mit erheblicher Dauer wird nur eine anteilige Lehrgangsgebühr in Höhe des Aufwandes berechnet. Der Anspruch auf volle Vergütung des Lehrganges wird durch im Verhältnis zur Kursdauer unerhebliche Fehlzeiten nicht berührt.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten oder -abschnitte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Lernmittel- und Nebenkosten können auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nicht erstattet werden. 

4.    Durchführung
Die Kurse können nur durchgeführt werden, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird. Änderungen der Kursgebühren, der Unterrichtsstunden, der Unterrichtstage oder des Lehrplanes behalten wir uns vor. Die HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder wegen anderer zwingender Gründe einzelne Veranstaltungen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, hierauf bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.

5.    Dozenten
Ein Wechsel der Referenten/Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

6.    Unterrichtsmittel / Urheberrecht
Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Vervielfältigungen oder Unterrichtshilfsmittel sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht werden.

7.    Persönliche Sachen
Teilnehmer an Werkstattkursen haben die Möglichkeit, für die Dauer des Lehrgangs einen Umkleideschrank zu mieten. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH keine Haftung, soweit kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH vorliegt.

8.    Haftung
Der Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln.

9.    Textformerfordernis
Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der Bestätigung durch die HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH in Textform.

10.    Hausordnung
Die Hausordnung ist im Eingangsbereich der Schulungsstätte angebracht und ist somit Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH zum Ausschluss von der Teilnahme am Lehrgang.

11.    Datenerhebung
Die übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Firma, Anschrift,...) werden durch die HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH in der Datenbank zur Seminarverwaltung der HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Die weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und auf Basis der vom Teilnehmer erteilten Einwilligung.

12.    Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten ist Dresden.

13.    Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die HAUS DES KFZ-GEWERBES GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Dresden, Januar 2023

Download Teilnahmebedingungen