Die Kfz-Innung Dresden ist für die Betreuung sowie die Überwachung der Vorschriften in den bei ihr anerkannten Werkstätten (AU/AUK/SP/GAP/GSP) sowie in den Prüfstützpunkten zur Durchführung von Hauptuntersuchungen im Innungsgebiet zuständig.
Antrag auf Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung von Untersuchungen der Abgase (AU) oder Sicherheitsprüfungen (SP)
Kfz-Werkstätten, welche eigenständig Abgasuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen durchführen möchten, benötigen hierfür eine Anerkennung. Die entsprechenden Anträge sowie eine Checkliste stellen wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung:
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