Die Kfz-Innung Dresden ist für die Betreuung sowie die Überwachung der Vorschriften in den  bei ihr anerkannten Werkstätten (AU/AUK/SP/GAP/GSP) sowie in den Prüfstützpunkten zur Durchführung von Hauptuntersuchungen im Innungsgebiet zuständig.

Antrag auf Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung von Untersuchungen der Abgase (AU) oder Sicherheitsprüfungen (SP)

Kfz-Werkstätten, welche eigenständig Abgasuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen durchführen möchten, benötigen hierfür eine Anerkennung. Die entsprechenden Anträge sowie eine Checkliste stellen wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung:

Frank Schnabel

Außendienstmitarbeiter

0351 2539-334 f.schnabel [at] kfz-dresden.de