Die Weiterbildung zum Meister stellt die nächste Karrierestufe im Kfz-Techniker-Handwerk dar.  Die Qualifikation zum Kfz-Meister ermöglicht  dabei nicht nur die Selbstständigkeit und somit die Chance einen eigenen Betrieb zu führen.  Die Ausbildung stellt zudem ein renommiertes Gütesiegel für das eigene Unternehmen dar, befähigt den eigenen Nachwuchs auszubilden und ebnet bundesweit den Weg an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen.
Die Fortbildung zum Kfz-Servicetechniker kann eine erste Grundlage für die Meisterausbildung darstellen. So ist es möglich, dass eine erfolgreiche  Prüfung zum Kfz-Servicetechniker auf Antrag bei der Handwerkskammer als Ersatz für die Meisterprüfung Teil 1 anerkannt wird.

Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu beantragen.

Die Meistervorbereitungskurse gliedern sich in 4 Ausbildungsteile:

Teil I: Vermittlung der Fachpraxis 
Teil II: Vermittlung der Fachtheorie 
Teil III: Vermittlung der Grundlagen im Rechnungswesen, Controlling, Wirtschaftslehre, Recht und Steuern in 3 Handlungsfeldern 
-    HF1 Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen 
-    HF2 Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten 
-    HF3 Unternehmensführungsstrategien entwickeln 
Teil IV: Vermittlung von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen (oder als Fortbildungsprüfung Ausbildereignung)

Es wird empfohlen, zuerst die Grundlagenbildung (Teil IV und Teil III) vor den Teilen der Fachbildung (Teil II und Teil I) zu absolvieren. 
Sollten Sie die Fortbildungsprüfung Ausbildereignung und/oder die Prüfung als Kraftfahrzeug-Servicetechniker erfolgreich abgelegt haben, können der Teil IV und/oder Teil I auf Antrag bei der Handwerkskammer angerechnet und von der Prüfung befreit werden.

Die Teilnahme an den Meistervorbereitungslehrgängen ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung. Die Teilnehmer erlangen jedoch die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um die Meisterprüfung erfolgreich bestehen zu können. 
 

Unterrichtsformen/-stunden

Die Meisterlehrgänge werden in Vollzeitform und in Teilzeitform angeboten. Die Vollzeitkurse finden im Allgemeinen montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr statt. Berufsbegleitende Lehrgänge finden jeweils Dienstag und Donnerstag am Abend von 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr sowie jeweils zwei Samstage im Monat von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. 
Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.
 

Prüfungen und Prüfungsgebühren

Die Prüfungen finden nach dem entsprechenden Lehrgangsteil zeitnah vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Dresden statt. Die Lehrgangsangebote enthalten in der Regel keine Angaben zu den Prüfungsterminen und zur Höhe der Prüfungsgebühren. Zu Beginn der Meistervorbereitungskurse werden den Teilnehmern die voraussichtlichen Prüfungstermine mitgeteilt. 
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und den Prüfungsgebühren können Sie den "Hinweisen für Teilnehmer von Meisterprüfungen" der Handwerkskammer Dresden entnehmen.

Anmeldungen

Die Anmeldungen für die Meisterlehrgänge müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Sie können das Anmeldeformular persönlich vor Ort abgeben, per Fax, per eMail oder Post schicken sowie online unter www.kfz-dresden.de vornehmen. Der Eingang einer Anmeldung wird schriftlich bestätigt.

Übernachtung am Ausbildungsort

Alle Lehrgangsteilnehmer haben die Möglichkeit, während der Zeit der Meisterlehrgänge nach vorheriger Anmeldung in unserer benachbarten Wohnanlage zu übernachten. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Lisa Langner

Kundenberaterin (Meister, Fremdvermietung)

0351 2539-341 l.langner [at] kfz-dresden.de