Einführung eines bundesweiten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO/IEC 17020
Kfz-Werkstätten, die ihren Kunden hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen (AU/AUK/SP/GAP) als eigenständigen Service anbieten wollen, müssen seit dem 01.07.2022 zusätzlich zu den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Vorgaben nach DIN EN ISO/IEC 17020 beachten und umsetzen. Um den Aufwand für Kfz-Werkstätten so gering wie möglich zu halten, hat der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) ein Qualitätsmanagementsystem  entwickelt, welchem anerkannte Werkstätten beitreten können. Dieses System steht unter dem Namen "AÜK - Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe".  Ein Informationsblatt sowie für Sie relevante Formulare und Dokumente stellen wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung:

Frank Schnabel

Außendienstmitarbeiter

0351/2539-334 f.schnabel [at] kfz-dresden.de