Aufgabe der Schiedsstelle

Einer besonderen Akzeptanz unter Verbrauchern erfreut sich die bei der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Dresden eingerichtete Schiedsstelle.

Die Kfz-Schiedsstelle der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Dresden trägt durch ihre unbürokratische und neutrale Arbeit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Fahrzeugeigentümer und Kfz-Betrieben / Autohäusern, welche Mitglied der hiesigen Kfz-Innung sind, aus dem Gebrauchtwagen- und Werkstattbereich bei. Gleichwohl erzielt sie Einigungen bei Abschlepp- und Karosseriestreitigkeiten.

Sind die Fronten durch Streitigkeiten zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Innungsbetrieb so verhärtet, dass kein persönliches Gespräch zur Klärung des Streitpunktes verhilft, ist es für den qualitäts- und preisbewussten Kunden der einfachste und beste Weg, die örtliche Kfz-Schiedsstelle anzurufen. Eine telefonische Klärung des Streites ist allerdings nicht möglich.

Wer kann sich an die Kfz-Schiedsstelle wenden?

An die Kfz-Schiedsstelle kann sich jeder Fahrzeugeigentümer wenden, sofern der betreffende Kfz-Betrieb / das betreffende Autohaus Mitglied unserer Kfz-Innung ist. Ob sich ein Betrieb der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Dresden und damit dem Spruch der Schiedsstelle angeschlossen hat, erkennt der Fahrzeugeigentümer an dem von jedem Innungsbetrieb geführten weißblauen Schild mit der Aufschrift „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“.

Welche Beschwerdepunkte werden durch die Kfz-Schiedsstelle bearbeitet?

Beschwerdepunkte können u. a. sein:

Werkstattstreitigkeit
- nicht in Auftrag gegebene oder unnötige Arbeiten durchgeführt
- erforderliche Arbeiten nicht durchgeführt
- unsachgemäß gearbeitet / Fehler nicht behoben
- Rechnung zu hoch / Rechnung nicht aufgegliedert

Gebrauchtwagenstreitigkeit:
- technische Mängel
- Unfallschaden
- falsche Gesamtlaufleistung
- Gebrauchtwagengarantie

Voraussetzungen und Formulare

Der betreffende Betrieb muss Mitglied der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Region Dresden sein und die Streitigkeit darf nicht bei einem Gericht anhängig sein (Klageverfahren; gerichtliches Mahnverfahren).

Das zulässige Gesamtgewicht des betreffenden Fahrzeuges darf 3,5 t nicht überschreiten.

Der Anrufungsantrag muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, innerhalb der Gewährleistungsfrist und spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Übergabe des Fahrzeuges bei der Kfz-Schiedsstelle eingereicht werden. Die mögliche Verjährung eines berechtigten Anspruches wird mit der Einreichung eines zulässigen Schiedsantrages gehemmt.

Verfahrensweg

Liegt der Anrufungsantrag mitsamt der dazugehörigen Unterlagen (Fahrzeugschein, Werkstattauftrag, Werkstattrechnung, Verbindliche Bestellung, Kaufvertrag, Garantiebedingungen) in der Geschäftsstelle vor, wird die Stellungnahme des betreffenden Kfz-Betriebs / Autohauses eingeholt.

Kann durch die Schiedsstelle während dieses schriftlichen Vorverfahrens keine Einigung zwischen dem Kunden und dem Innungsmitglied erzielt werden, wird dieses Verfahren in der nächsten Sitzung der Schiedskommission unter Anwesenheit der Parteien beraten und geschlichtet.

Vorrangig wird, im Interesse einer auch künftigen Geschäftsbeziehung, eine gütliche Einigung angestrebt. Kann allerdings keine Einigung zwischen den Parteien vermittelt werden, so ergeht durch die Schiedskommission ein Schiedsspruch, der eine sachliche und juristisch fundierte schriftliche Begründung enthält. Durch den Schiedsspruch wird der weitere Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

Tipps für den Werkstattbesuch

- Achten Sie bei der Werkstattwahl auf das weißblaue Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“!
- Geben Sie dem Mitarbeiter des Kfz-Betriebes / Autohauses eine möglichst genaue Beschreibung der vermuteten Mängel am Fahrzeug, möglichst mit schriftlicher Mängelliste!
- Sprechen Sie den Auftragsinhalt genau ab und lassen Sie sich eine Ausfertigung des Werkstattauftrages aushändigen!
- Treffen Sie Absprachen zu voraussichtlichen Kosten und setzen Sie eine Grenze der Kosten fest!
- Haben Sie keine Scheu vor Rückfragen!
- Notieren Sie Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen oder Absprachen auf dem Werkstattauftrag!
- Wenden Sie sich bezüglich Reklamationen direkt an Ihre Werkstatt und schalten Sie bei Unstimmigkeiten die örtlich zuständige Kfz-Schiedsstelle ein.